
Einführung der hannoverschen Gemeindeordnung, die sich für Norderney mit folgendem Regulativ statuiert:
• Anstellung eines Gemeindevorstehers, zweier Beigeordneter, eines Gemeindedieners und eines Nachtwächters.
• Wahl eines Gemeindeausschusses von 8 Mitgliedern und 4 Ersatzmännern.
• Jeder Insulaner mit eigenem Haushalt hat eine Stimme in der Gemeindeversammlung.
• Übertragung der Polizeigewalt während der Badezeit auf den Badekommissar.
• Die Ausschußmitglieder müssen bei Strandungsfällen Hilfe leisten.
• Einberufung der Gemeindeversammlung durch den Gemeindevorsteher oder Inselvogt.
Anlegung des ersten kommunalen Protokollbuches, das seither von der Gemeinde Norderney geführt wird.
Erster Gemeindevorsteher Zimmermeister Inke Tjards Ihnken (bis 1863).
Chronik der Insel - 
