Das Jahr 2015 (Stranderlaubnis) - Norderney - Chronik einer Insel

Insel Norderney
53° 42' 26" N 7° 9' 22" E
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Land kündigt Stranderlaubnis (Bericht NOMO 04.08.2015)
Vor der Landtagswahl 2012 war die über Jahre schwelende Diskussion mit dem Land Niedersachsen über die Erhebung von Strandnutzungsgebühren verstummt. Jetzt ist sie wieder da, wie Bürgermeister Frank Ulrichs berichtete. Bereits seit Jahrzehnten wird diese Gebühr von den Nachbarinseln erhoben. Die Ausnahme bildete bislang Wangerooge, wo der Strand Eigentum des Bundes ist, und Norderney, das ja einmal niedersächsisches Staatsbad war und das Land nicht von sich selbst Gebühren kassieren wollte.

Seit 2003 ist das Staatsbad kommunalisiert, womit sich auch die Rechtslage geändert hat. Bei den Landesbehörden gilt nun die Auffassung, dass Norderney zahlungspflichtig sei. Norderney habe in der Vergangenheit den Anspruch des Landes infrage gestellt, für die touristische Nutzung durch die Kurverwaltung eine Gebühr zu erheben, zumal die Norderneyer Kurverwaltung selbst für die Reinigung und Unterhaltung der Strände aufkommt.

"Die Tatsache, dass das Land Niedersachsen sozusagen Eigentümer der freien Landschaft und des Meeresufers ist, kann nach unserer Meinung nicht dazu führen, aus diesem historisch begründeten Vorteil ohne Gegenleistung einen Profit zu ziehen", so Frank Ulrichs.

Die Hartnäckigkeit des Landes lasse keinen Zweifel, dass dieser erneute Anlauf ernst gemeint ist. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat das Land die Erlaubnisurkunde zur Nutzung der Strände aus dem Jahr 1976 jetzt gekündigt.

Betrieb wird weitergeführt

Kommt es zu keiner Einigung, verliert die Kurverwaltung mit dem Jahreswechsel die Berechtigung zur ausschließlichen Nutzung von Strandteilen zum Badebetrieb. Theoretisch könne das Land die Strände ausschreiben, aber so weit werde es nicht kommen, erläuterte Bürgermeister Frank Ulrichs auf Nachfrage.

Demnächst sollen Gespräche dazu stattfinden. Maßstab der Zahlungen auf den anderen Inseln ist das Gästeaufkommen. Bei den Nachbarinseln handelt es sich um jährliche Zahlungen im fünfstelligen Bereich, berichtet der Bürgermeister. Sollte Norderney nach dem gleichen Muster veranlagt werden, würde dies den Rahmen des Möglichen sprengen, so Ulrichs. Das Land habe im Vorfeld deutlich gemacht, dass ebenfalls ein fünfstelliger Betrag erwartet werde. Der Badebetrieb werde "definitiv" durch die Kurverwaltung weitergeführt, die Frage sei nur, zu welchen Konditionen, so Frank Ulrichs.

Veröffentlichung von Bonno Eberhardt. (Norderney Kurier 21./28.08.2015)

Download Bericht NOMO 04.08.2015
Chronik der Insel (Stranderlaubnis) - Das Jahr 2015
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