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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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Freiwillige Feuerwehr Norderney - Statuten vom 28.12.1884

Sie verpflichten sich, bei ausgebrochenem Feuer leichtere Dienste nach Anordnung des Hauptmanns zu verrichten.

§ 4

Der Steigerzug wird vom Obersteiger, die Spritzenzüge von je einem Zugführer geleitet.

§ 5

Die Verwaltung der Ausrüstungs-Gegenstände der freiwilligen Feuerwehr und die Führung der Mannschafts-Listen wird von einem Zeugmeister besorgt. Der Zeugmeister hat die Einkleidung der neu eintretenden Feuerwehrleute, die durch Aufnahmeschein des Hauptmanns an ihn gewiesen sind, zu vollziehen, und hat jeder Feuerwehrmann den Empfang der Ausrüstungs-Gegenstände durch Namensunterschrift zu bescheinigen.

§ 6

Actives Mitglied der freiwilligen Feuerwehr kann jeder ortsangehörige, unbescholtene Mann werden, welcher körperlich zur Dienstleistung als Feuerwehrmann befähigt ist und das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat.

Die Aufnahme erfolgt auf Vorschlag eines Feuerwehr-Mitgliedes durch den Gesammtvorstand.

Wird die Aufnahme verweigert, so ist der Vorstand zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.

Freiwillige Feuerwehr Norderney - Statuten vom 28.12.1884


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