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Betriebe und Einrichtungen | Stadtwerke1989 - 100 Jahre Stadtwerke Norderney
Der § 1 des Vertrages lautet:
"Der Königliche Domänen-Fiskus beabsichtigt auf der Insel Norderney zum Nutzen der dortigen Seebade-Anstalt und der Gemeinde Norderney eine Entwässerungs- und Wasserver-sorgungsanlage (Schwemm-Canalisation und Wasserleitung) nach Maßgabe des von der Firma Boerner u. Co. zu Berlin aufgestellten Planes bezw. des Kosten-Anschlages und Erläuterungsberichtes vom 25. März 1886 auf eigene Kosten zur Ausführung zu bringen, in Betrieb zu setzen und während des ganzen Jahres, also, soweit erforderlich auch außerhalb der Badesaison im Betriebe zu erhalten und zu unterhalten".
Die Gemeinde verpflichtet sich, alljährlich einen Betriebskostenzuschuß in Höhe von 3.000,- Mark zu leisten, ein Ortsstatut für die Wasserabgabe zu erlassen und den Zwangsanschluß zu fordern. Der Wasserzins betrug 20 Pfennig/m³, "kleine Häuser" sollten 10 Pfennig bezahlen. Letzteren wurde auch der Wassermesser mietfrei gestellt. Der Königliche Badeinspektor und der Gemeindevorsteher sollten alljährlich feststellen, welche Häuser als "kleine Häuser" zu betiteln wären. Bei Meinungsverschiedenheit sollte der Königliche Landrat entscheiden.