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Insel Norderney

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1989 - 100 Jahre Stadtwerke Norderney

Die Gemeinde übernimmt das Wasserwerk

Bereits 1919 beabsichtigte die Domänenverwaltung des Wasserwerk mit der Schwemmkanalisation an die Gemeinde zu veräußern. Nach Auffassung der Regierung entsprach dies der "Zeitforderung nach Kommunalisierung lebenswichtiger Betriebe". Neben dem Erwerb des Wasserwerkes forderte die Gemeinde 80 ha Dünengelände; gleichzeitig sollten verschiedene Rechte und Verpflichtungen des Domänenfiskus, "deren Ausübung ihm unbequem sei oder in irgend einen Konflikt mit der Gemeindeverwaltung bringen könne", auf die Gemeinde zu übertragen. Dazu gehörten die Unterhaltung des Wattweges und die Entlohnung des Wattführers, die Unterhaltung und Beleuchtung der Bülow-Allee und einiger anderer Wege sowie das Weiderecht der Gemeinde auf der Grohde. Alle diese Rechte und Pflichten sollten abgelöst, ihr Wert kapitalisiert und vom Kaufpreis für das Wasserwerk nebst der 80 ha Dünengelände abgezogen werden. Das Dünengelände sollte an das vorhandene Rieselsystem angeschlossen werden, um es landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Weitere Sammelbassins sollten angelegt werden, "um den überreichen Dünger", der während des Sommers heute ungenutzt ins Watt abfließt, zu sammeln und zu verwerten. Jedem Einwohner "der sich auf Gartenarbeit versteht, sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Fläche Land zu pachten, wobei ihnen der nötige Dünger durch die Rohrleitung frei angeliefert werde". Außerdem sollten einige kleine Häuser errichtet werden, für diejenigen, "welche die Beaufsichtigung der Gärten und den Schutz der Früchte gegen Diebstahl zu übernehmen geneigt seien".

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