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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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3. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 08.02. - 03.05.2014)
Georg Kampfer: Akte Tromp - Ein Vogt zwischen Himmel und Hölle.

Ihre Hochfürstliche Durchlaucht ordnete daraufhin hocherleuchtet eine Untersuchung an. Vogt Tromp wurde auf die Burg Berum zitiert, wo ihn am 12. März 1734 die fürstlichen Beamten mit einem 35 Punkte umfassenden Fragenkatalog konfrontierten.

Tromp bestätigte zunächst, dass er etwas über 34 Jahre alt sei, sich zur lutherischen Religion bekenne, auf Norderney jedoch nicht zum Abendmahl gegangen sei - was allerdings aufgrund seines gestörten Verhältnisses zum Pastor auch nicht ganz verwunderlich war. Sodann wies er alle Kritik des Pastors zurück - und drehte den Spieß um. Er, der Vogt, glaube durchaus an Himmel und Hölle:"Wenn er weder Himmel noch Hölle glaubete, so hätte er neulich bei seinem Knecht und Magd, welche zu der Zeit sterbenskrank gewesen, den Pastoren, der aber nicht kommen wollte, nicht holen lassen." Über den Pastor habe er nie schlecht geredet, aber: "Er hätte wohl über ihn geklaget, dass er ihn und seine selige Frau nicht zur Communion (Abendmahl) lassen wollen." Sonst "aber hätte er nichts Schlimmes von dem Pastore gesaget".

Auf die Frage, ob er die Insulaner nachts zum Saufenaus dem Bette hole, räumte er immerhin ein, dass er wohl den einen oder anderen anspräche, ob er nicht etwas konsumieren wolle, aber er könne "nicht finden, dass er daran Unrecht täte, weil seine Nahrung (seine Erwerbstätigkeit) solches mit sich brächte". Während des Gottesdienstes schenke er nie Alkohol aus, "nach der Predigt aber zapfe er wohl Bier und Branntwein". Sein Verhalten auf der Insel "gäbe niemand Ärgernis. Er ließe einen jeden in seinem Beruf und müssten andere ihn auch in seinem Beruf lassen".

Was seine Rechnungslegung betreffe, so habe er den Pastoren von der letzten Abrechnung den Tag vorher Nachricht gegeben. Es hätte aber selbiger nicht kommen wollen. Sodann versäumte Tromp nicht, darauf hinzuweisen, dass der Pastor bei ihm noch in der Kreide stehe: "Er hätte von dem Pastore einige Fahrten zugute." Was das Indigofass betreffe, so sei dies schon "beim Strande nicht voll gewesen, welches der Pastor und die Gemeinde wohl gesehen" und dem norwegischen Kaufmann habe er auch keine Strümpfe gestohlen, sondernvon diesem sogar ein "Attest erhalten, dass er alles Empfangene getreulich wieder abgeliefert hätte".

Alle Aussagen des Vogtes wurden schriftlich festgehalten, das Protokoll der Vernehmung wurde unterzeichnet vom fürstlichen Amtmann Dr. Johannes Hess.

Doch Pastor Poppen ließ nicht locker. In einer weiteren Eingabe an seinen Fürsten benennt er als Zeugen für seine Angaben eine beträchtliche Reihe von Insulanern, die bei den Missetaten des Vogtes zugegen oder sogar daran beteiligt waren. Dieser Hinweis trug allerdings durchaus nicht zur Beliebtheit des Pastors auf der Insel bei.

Zusätzlich berichtet Poppen über weitere "Laster und Bubenstücke" des Vogts. So scheue der Vogt sich, "Trunkenbolde, Schläger und Diebe anzugeben, weil er besorget, dass sie ihn wiederum verraten, denn solche kennen ihn am besten". Weiterhin habe der Vogt nicht pflichtgemäß Strandhafer zum Schutz der Dünengepflanzt,sondern diese "von den Kühen fast alle Tage (…) zertreten lassen". Und weiter: "…die Weide für das Vieh ist verdorben, die Gärten sind mit Sande bedecket und größtenteils unbrauchbar und einige Häuser in Gefahr zu fallen".

Daneben empfindet der Pastor den Vogt vor allem als Konkurrenten, denn "es mag Kommunion-, Sonn- oder Bettag sein, so siehet er dennoch zu, dass er seine Bierbänke besetzt habe". Dort sei sein Reden: "Jungens trinket Bier herum, ich kann sonst keinen Rausch kriegen". Weiterhin klagt Poppen, dass der Vogt "oft an Sonntagen die jungen Leute zum Ballspiel und anderen sich nicht geziemenden Dingen reize und selber mit ihnen spiele".


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