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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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4. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 08.02. - 03.05.2014)
Georg Kampfer: Akte Tromp - Ein Vogt zwischen Himmel und Hölle.

Besonders schwerwiegend ist allerdings ein neuer Vorwurf: Tromp habe den fürstlichen Amtmann Dr. Hess in Berum bestochen, und zwar mit einer auf Norderney angetriebenen Kiste kostbaren Porzellans. Das war nicht nur Korruption, sondern allein deshalb schon ein schweres Vergehen, weil es Pflicht des Vogtes war, jegliches Strandgut zu registrieren, aufzubewahren und dem Fürsten zu melden, damit dieser dann über die weitere Verwendung entscheiden konnte. Poppen folgert: "Woraus allein abzunehmen, wie gewissenlos der Vogt Johann Tromp sei, denn wer für andere stehlen darf, wird auch für sich zu stehlen keine Bedenken tragen."

Am 14. Januar 1735 wies der Amtmann Hess die Korruptionsvorwürfe entschieden zurück und schrieb seinem Fürsten, dass der Vogt ihm zwar tatsächlich ein Kästchen mit Porzellan, das "im allgemeinen Fahrwasser und nicht am Strand gefunden" worden sei, "bei Gelegenheit als ein Präsent übersenden" wollte. "Als ich ihm aber bedeutet, dass von diesem gefundenen Kästchen an Eure Hochfürstliche Durchlaucht allerdings untertänigst zu berichten wäre, und nicht in sein, des Vogten Macht stünde, solches, obgleich im gemeinen Fahrwasser gefunden, (…) an einen anderen wegzuschenken." Und weiter habe er dem Vogt gesagt, dass er ihn "mit dergleichen Anbietung künftighin verschonen" solle.

So waren die beide Männer wieder reingewaschen. Der Vogt hatte die fürstliche Strandungsordnung so verstanden, dass sie sich nur auf Objekte bezog, die wirklich am Strand lagen - eine durchaus kreative Auslegung, die geradezu dazu aufforderte, am Strand liegende Objekte noch einmal ins Wasser zu werfen, um sie sodann als gesetzlos zu betrachten und sich anzueignen.

Der Amtmann Hess war sich gleichfalls keiner Schuld bewusst, denn er hatte das unmoralische Angebot des Vogtes pflichtgemäß und entschieden zurückgewiesen. Schließlich nahm er den Vogt sogar auch noch in Schutz: "Inmittelst halten wir untertänigst dafür, dass alles, was bei der Sache passieret, nur einzig und allein des Vogten Unbedachtsamkei, und weil er von dergleichen Begebenheiten keinen rechten Begriff hat, zuzuschreiben."

Möglicherweise hat der Fürst schon damals seinem Amtmann nicht so recht getraut. Bald darauf wurde Dr. Johannes Hess nämlich wegen "Nachlässigkeit im Dienst" von seinem Fürsten kurzerhand gefeuert, denn damals gab es noch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz für Beamte mit nachlassendem Diensteifer.

Fast zur selben Zeit wie die Eingabe des Amtmanns Hess traf ein weiterer Hilferuf des Norderneyer Pastors in Aurich ein. Poppen schreibt über den Vogt: "Er saufet sich noch alle Tage voll, er fluchet unaufhörlich, er treibet ohne Scheu mit Gott und göttlichen Dingen sein Gespött." "Lehre ich die Leute des Sonntags den rechten Weg, so suchet er nach der Predigt sie auf den verkehrten Weg zu führen, da sie in seinem Hause Bier saufen, lärmen, singen, springen und ichweiß nicht was tun…"

Pastor Poppen fühlte sich sogar an Leib und Leben bedroht durch den Vogt, weil dieser "öffentlich ausrief, wenn er abgesetzt werde, so könnte er doch leben (…) und wer weiß was von meinem Schaden zu suchen, mir zuzufügen, Mir würde wohl nichts Gutes begegnet sein,wenn nicht der allmächtige Gott mir Schutz und Schirm gewesen." Sodann wird deutlich, dass die Norderneyer wohl eher aufseiten des Vogtes standen, denn der Pastor bittet seinen Fürsten, "…Sie wollen Gnaden geruhen, mich durch gnädigste Verordnungen wider die Bosheit einiger Insulaner zu schützen, in Sonderheit aber den Johann Trompzu gebührender Strafe zu ziehen."


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