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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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Strand- und Badeordnung

. . . Der Beginn der Badezeit wird durch Hissen der Norderneyer Fahne (schwarz-weiß-blau) in der Nähe des Badeplatzes angezeigt. Die Beendigung der Badezeit wird durch die Schwimmeister wie folgt bekanntgegeben:

a) durch ein Hornsignal (dreimal langgezogener Ton)
b) durch Winken mit zwei roten Signalflaggen
c) durch Ausrufen
d) durch Einholen der Norderneyer Fahne.

. . . Die aufgestellten Rettungsboote und Rettungsgeräte dürfen durch Unbefugte nicht benutzt werden.

. . . Das Baden an den Strandbädern ist nur in einer nicht anstößigen Badebekleidung erlaubt. Kindern bis zu 6 Jahren kann das Baden unbekleidet erlaubt werden.

. . . Am Nord- und Westbadestrand sollen die Strandburgen nach der Größe einen Durchmesser von 3 m nicht überschreiten. Bei Zerstörung erstellter Burgen durch Hochwasser wird gebeten, die Burgen möglichst an gleicher Stelle und in gleicher Größe wieder aufzubauen. Treten dabei Meinungsverschiedenheiten auf, ist die Strandaufsicht hinzuzuziehen, die nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.

. . . Das Mitführen von Hunden am West-und Nordbadestrand ist nicht erlaubt, am Ostbadestrand "Weiße Düne" nur an der dafür besonders gekennzeichneten Strandstrecke.

. . . Wer den Bestimmungen dieser Strand- und Badeordnung bewußt zuwiderhandelt, kann mit . . . Zwangsgeld bis zu DM 300,-- belegt werden.


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