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Ortshandwerker | 100 Jahre OrtshandwerkerschaftGoldener Boden für das Handwerk auf Norderney
Auf Norderney konnte der Bedarf an Handwerkern nur durch Zuwanderung vom Festland abgedeckt werden, da die Insulaner zumeist der Fischerei nachgingen und zu einem Berufswechsel kaum zu motivieten waren. Im Königreich Hannover, wie in anderen deutschen Staaten, erschwerten gesetzliche Bestimmungen die Niederlassung. Ihr Zweck war, einen leicht zu verarmenden Bevölkerungszuwachs von außen fernzuhalten und das vor Ort vorhandene Gewerbe vor zu starker Konkurrenz zu schützen. Nur von wenigen Handwerksmeistern und Gesellen wurde das Handwerk ganzjährig betrieben. Bereits damals entfielen Bautätigkeit und dringende Renovierungen in die Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonate. Besonders viele Handwerker im Bau- und Baunebengewerbe verdingten sich deshalb während der Badesaison als Strandpersonal.
Um ein Handwerk oder Gewerbe auf der Insel auszuüben, um also Bürger der Gemeinde Norderney zu werden, hatte der Zuziehende ein "Gesuch zum Aufenthalt während der Saison" oder um "temporären Aufenthalt" einzureichen. Dazu wurden die Vertreter der Gemeinde, die Landmänner gehört. Der Antragsteller mußte nachweisen, dass er die Steuern und Abgaben pünktlich zahlen konnte und ein wirtschaftliches Bedürfnis für die Niederlassungvorlag. Wurde der Antrag genehmigt, so durfte nach einem Jahr "Wohlverhalten" ein zweites Gesuch eingereicht werden, um die dauerhafte Aufnahme als Bürger zu erhalten. Diese rechtlichen Beschränkungen haben die Entwicklung des Huidwerks auf der Insel gehemmt. Das am 1. November 1867 im Norddeutschen Bund gültige Gesetz über die Freiztigigkeit, ab 1871 auch Reichsgesetz, hob diese Beschränkungen auf und begünstigte den Zuzug und die Niederlassung. Der zunehmende Erfolg des Seebades initiierte eine massive Zuwanderung vom Festland und die Ausweitung von Handel, Handwerk und Beherbergungsgewerbe.