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Niedersächsischer Landesfeuerwehrtag 11. - 13.06.1954
Während auf den Gebieten der gesetzlichen Regelung des Feuerlöschwesens und der Entwicklung der Feuerlösch-Technik und -Taktik entscheidende Fortschritte gemacht worden sind, ist die Feuerwehr in Bezug auf die Bewahrung und Förderung ihres inneren Gemeinschaftslebens mit seinen tragenden Werten auf der Stelle stehen geblieben. Wie aber eine Kraftspritze nicht läuft, wenn man ihr keinen Benzin in den Tank gibt, so kann auch der selbstloseste Idealismus auf die Dauer nicht ohne innere Kraftzufuhr leben. Hierfür geneigen nicht nur schöne und begeisternde Worte, sondern allein wirklich praktische Maßnahmen der menschlichen Fürsorge für den Feuerwehrmann. Daß diese auch Geld kosten, versteht sich am Rande. Daß es sich dabei um echte Ausgaben zur Förderung des Feuerschutzes handelt, wird noch nicht immer eingesehen. Hier eröffnet sich für den Feuerwehrverband ein weites Feld an Arbeit.
Darüber hinaus will der Verband das freiwillige Feuerwehrwesen als ein letztes Ueberbleibsel echten freien Bürgersinnes und selbstverantwortlichen Bürgertums erhalten und bewahren. Es ist nicht erforderlich und entspricht auch keineswegs unserer demokratischen Staatsauffassung, unterschiedslos alles verwalten zu wollen, was sich irgendwie verwalten läßt. Eine solche Notwendigkeit liegt beim Freiwilligen Feuerlöschwesen nicht vor. Eine Organisation, wie die Freiwillige Feuerwehr, die ihren Dienst stets allein aus dem inneren Gefühl einer selbstverständlichen Bürgerpflicht heraus leistet, nimmt dem Staat ja eine große Last ab. Das erkennt das niedersächsische Feuerschutzgesetz auch ausdrücklich an, indem es den Feuerschutz auf den vorhandenen Freiwilligen Feuerwehren aufbaut und ihrem Eigenleben Raum gibt.