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Löschgruppen 1884 - 1945
Sicherlich haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum die Tonfolgehörner der Polizeiwagen, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste "Martinshorn" genannt werden.
Hier ist die Antwort:
Mit einem Runderlass vom 07.05.1938 hat der "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei und Feuerlöschpolizei" (so der offizielle Titel), ein einheitliches Warnzeichen und blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und der Feuerlöschpolizei (heute wieder Feuerwehr), eingeführt.
Martinshorn das es noch heute führt. Die Herkunft des Namens ist ganz einfach geklärt. Die Herstellerfirma hieß Martin. In dem Runderlass von 1938 liegt auch hier die Erklärung.
"Genehmigt wird hiermit das Martinhorn Nr. 2097 der Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin in Markneukirchen". Richtig muß das Martinshorn also Martinhorn heißen. Natürlich war auch das blaue Dauerlicht bis in jede Kleinigkeit genauestens festgelegt. Dieses Dauerlicht (Kobaltblau massiv), wurde erst mit der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 29.03. 1956 geändert. Erstiietzt schrieb der § 52 Abs. 3 erstmals "Blinklicht" vor und der § 55 Abs. 4 äderte das akustische Warnsignal. Nun hieß es: "Eine Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne muss an Fahrzeugen angebracht werden, die auf Grund des " § 52 Abs. 3 Kennlicht führen." Mit dem ursprünglichen Signal haben die heutigen Warnsignale kaum noch etwas gemeinsam. Das Martinhorn Nr. 2097 aber hat alle Zeiten überlebt, es ist heute noch erhältlich und wird als besonders gut hörbar eingestuft.