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52 Häuser, 289 Einwohner.
Erlaß einer neuen "Inselrolle" für den Vogt und "Ordinanz" (Strandordnungen), die die ganze Gemeinde bei Strandungsfällen zur Hilfeleistung verpflichtet. Außerdem wird den Einwohnern verboten, sich allein am Strand aufzuhalten. Dem Vogt wird aufgetragen, bei seiner Überwachung etwaiger Bergungen zwei der ältesten Einwohner und den Inselpastor als weitere Aufsichtsperson hinzuzuziehen. Trotz dieser Einschränkung bleibt der Vogt durch seine Stellung als herrschaftlicher Inspektor in seiner Tätigkeit "frei wie ein König" auf der Insel, zumal ihm auch noch das alleinige Recht des Handels mit Waren jeglicher Art auf Norderney eingeräumt worden ist.