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Insel und Stadt Historisch | Strassenreinigung | Teil 1 | Teil 2 | Teil 3Straßenreinigung - Teil drei (NBZ 07.03.2014)
Im dritten Teil der kurzen Serie zur Geschichte der Straßenreinigung auf Norderney geht Bonno Eberhardt auf die jetzigen Regelungen ein:
Bis vor einigen Jahren hatte sich Norderney nach den Straßengesetzen des Landes Niedersachsen gerichtet. Am 20. Dezember 2006 wurde für Norderney ein eigenes Straßenreinigungsgesetz unter Bürgermeister Ludwig Salverius geschaffen. Dabei wurden viele Paragrafen von dem niedersächsischen Gesetz übernommen.
Rund 100 Jahre vorher gab es Straßenkehrer wie Eilert Visser auf der Insel. Die Gemeindearbeiter sorgten vor allem auch dafür, dass die Hinterlassenschaften der Pferdefuhrwerke von der Straße gefegt wurden. Die Straßenanwohner mussten damals keine Fegegebühren zahlen. Für jeden Hausbewohner war es aber eine Selbstverständlichkeit, jeden Morgen seinen Bürgersteig zu fegen.
Die erste Straßenkehrmaschine wurde in den 1960er Jahren angeschafft. Fahrer war Wilhelm Onnen, der das neue Fahrzeug vom Werk abholte und eine sachgerechte Fahrausbildung erhielt. Ein paar Jahre später wurde in das Fahrzeug eine Gasspüranlage eingebaut. Jetzt konnte der Rinnstein gefegt werden und gleichzeitig die Gasrohrleitung in der Fahrbahn auf Dichtigkeit geprüft werden.
Allerdings wurde für die Insel extra ein Winterdienst neu geschaffen, der wiederum Kosten für einiger Anlieger verursachte, aber nicht für alle. Vor zwei Jahren haben Verwaltung und Politiker sich mit dem Thema befasst und es wurde festgestellt, dass diese Abgabe nicht gerecht verteilt war. Durch die Erhöhung der Grundsteuer wurden die Kosten auf alle Eigentümer eines Grundstückes verteilt.
Im Jahr 2004 hatte der Rat der Stadt Norderney beschlossen, den Bauhof in eine TDN, (Technische Dienste Norderney) umzuwandeln. Die TDN ist eigenständig und eine Tochter der Stadt Norderney. Mit der Kommunalisierung des Staatsbades hat sie auch deren anfallende handwerkliche Arbeiten übernommen.
Heute ärgern sich einige Bürger über die hohen Kosten für die Leerung der öffentlichen Papierkörbe. Diese Kosten sind heute den Straßenfegegebühren zugerechnet. Immerhin wird jetzt die reine Fegegebühr um 26 Prozent teurer. Nach Auffassung der Kritiker, die sich mit der Abgabenordnung befassen, sei diese Zurechnung nicht richtig. Sie fragen danach, wer die Verursacher des Mülls seien und was die Straßenreinigung der TDN mit der Leerung der öffentlichen Papierkörbe zu tun habe. Sie möchten wissen, wor in die Gegenleistung für die Norderneyer liegt. Früher sei es die Sache des Staatsbades gewesen, die Drahtpapierkörbe zu leeren und für deren Abfallkosten aufzukommen.
Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde auf der Ratssitzung einstimmig beschlossen, dass alles so bleibt wie es ist - nur der Winterdienst ist nicht mehr in der Satzung enthalten. Von einer Leerung der Papierkörbe steht in der neuen Satzung kein Wort. Jede Menge Paragrafen sind an oberster Stelle des Gesetzesblattes der Satzung aufgeführt, was für den Normalbürger schwer zu verstehen ist.
Ich hätte mir von der Verwaltung und den Ratsmitgliedern gewünscht, es mit einer einfachen Sprache zu beschreiben, sodass ein Jedermann es verstehen kann. Denn nur ein aufgeklärter Bürger ist der Garant für eine positive Zusammenarbeit mit seinem gewählten Vertreter innerhalb seines Wohnbezirkes.