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Küstenschutz | NLWKNNiedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Artikel aus Klimaänderung und Küstenschutz - Inselschutz in Niedersachsen von Frank Thorenz
Gesetzliche Grundlagen
Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes werden in Niedersachsen durch ein eigenständiges Fachgesetz, das Niedersächsische Deichgesetz (NDG), geregelt. Dieses enthält Legaldefinitionen für Küstenschutzanlagen, deren Bestimmung und legt Zielsetzungen des Küstenschutzes fest. Als wesentliche Elemente des Küstenschutzes auf den Ostfriesischen Inseln sind gemäß dem NDG zu nennen:
Ziel des Inselschutzes ist es, Siedlungsräume vor Sturmfluten zu schützen und den Bestand der Inseln zu sichern. An der Nordseite der Ostfriesischen Inseln finden sich natürliche Randdünenketten mit Breite von ca. 200 bis 400 m. Diese sind als Schutzdünen flächenhaft gewidmet. Weiter im Inselinneren sind in der Regel keine geschlossenen Dünenzüge vorhanden. Für die niedrig liegenden Wattseiten der Inseln stellen Hauptdeiche den Sturmflutschutz sicher. Dünen und Hauptdeiche bilden geschlossene Ringe um die zu schützenden Bereiche. Für die Gewährleistung des Bestandes der Inseln sind einzelne Dünenzüge außerhalb dieses Rings zusätzlich als Schutzdünen gewidmet. In Sturmfluten bilden die Ostfriesischen Inseln ein natürliches Barrieresystem gegen den aus dem Küstenvorfeld einlaufenden Seegang. Durch die Platen, Vorstrände und Inseln wird ein erheblicher Teil der Seegangsenergie abgebaut und die Seegangsbelastung der Festlandsküste verringert. Im östlichen Teil vieler Inseln sind keine Küstenschutzanlagen vorhanden. Hier besitzen die naturschutzfachlichen Zielsetzungen der natürlichen Dynamik für den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" Priorität.
Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln ist eine Aufgabe des Landes Niedersachsen und wird durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz als unmittelbar dem Niedersächsischen Umweltministerium nachgeordnete Landesoberbehörde wahrgenommen. Ausnahmen hiervon bilden die Bestandssicherung von Borkum und Wangerooge zum Schutz der Fahrwässer von Ems und Jade, die auf Grundlage des § 8(5) des Wasserstraßengesetzes (WaStrG) in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Nachfolgende Tabelle enthält einen Überblick über die auf den Ostfriesischen Inseln vorhandenen Küstenschutzanlagen.
Insel | Schutzdünen (km)* |
Deckwerke und Strand- mauern (km) |
Seebuhnen (Stck) |
Hauptdeiche (km) |
Lahnungen (lfd. km Küsten- linie) |
Borkum | 18,2 * | 6,5 ** | 35 ** | 4,9 | - |
Juist | 18,4 | 1,4 | 7 | 5,4 | 3 |
Norderney | 12,1 | 4,7 | 32 | 10 | 2,9 |
Baltrum | 7,3 | 1,8 | 14 | 1,6 | - |
Langeoog | 20,3 | - | - | 5,6 | 5 |
Spiekeroog | 10,5 | 1,8 | 14 | 1,6 | - |
Wangerooge | 11,4 * | 5,7 ** | 23 ** | 5,9 | 2,7 |
* einschließlich der zugehörigen Sicherungswerke auf Borkum teilweise von WSV erhalten ** Deckwerke und Buhnen, die von der WSV des Bundes auf Grundlage von § 8(5) WaStrG erhalten werden |