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32. Provinzial-Feuerwehrtag vom 8. bis 10. Juni 1929

Hierzu sind folgende Anträge eingegangen:

I. Der Provinzialfeuerwehrtag wolle beschließen, eine Neuorganisation des Provinzialfeuerwehr-Verbandes ist dringen notwendig. Der Verbandsvorstand wird beauftragt, einen Ausschuß zu berufen, der den Organisationsplan auszuarbeiten und dem nächsten Provinzialfeuerwehrtag zur Beschlußfassung vorzulegen hat. Antragsteller: Freiwillige Feuerwehr Stade.

II. Der Provinzialfeuerwehrtag wolle beschließen:

  1. daß alle neugegründeten freiwilligen Feuerwehren, die sich zur Aufnahme in den Provinzialfeuerwehrverband melden, den Nachweis zu erbringen haben, daß sie Mitglied ihres Kreisfeuerwehrverbandes sind.
  2. daß alle freiwilligen Feuerwehren, die dem Provinzialfeuerwehrverbande angehören, sofort ihren Kreisfeuerwehrverbande beitreten müssen. Antragsteller: Vorstand des südhannoverschen Kreisfeuerwehrverbandes Göttingen-Münden-Duderstadt.

III. Der Provinzialfeuerwehrtag wolle beschließen:

  1. Kreisfeuerwehrverbände sind als Unterfeuerwehrverbände des Provinzialfeuerwehrverbandes zu erklären. Sämtlicher Schriftwechsel der freiwilligen Feuerwehren mit dem Provinzialfeuerwehrverbande und umgekehrt ist durch die zuständigen Kreisfeuerwehrverbände zu leiten,
  2. daß in allen Kreisen, in welchen der Kreisbrandmeister nicht gleichzeitig Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender ist, der Kreisbrandmeister in den Kreisfeuerwehrverbandsvorstand als ordentliches Vorstandsmitglied delegiert werden muß.
  3. daß auf den Provinzialfeuerwehrverbandstagen nicht vertretene Stimmen der Kreisfeuerwehrverbände systematisch auf einen vom Kreisfeuerwehrverbande zu bestimmenden Vertreter übergehen.
  4. daß die Verbandskassenprüfer von den Abgeordneten des Provinzialfeuerwehrtages gewählt, nicht vom Provinzialverbandsvorstande bestimmt werden oder daß die Verbandskassenprüfer aus finanziellen Gründen nicht mehr gewählt werden, sondern die Kassenprüfung einem beeidigten Bücherrevisor übertragen wird. Antragsteller: Kreisfeuerwehrverband Springe.

IV. Der Provinzialfeuerwehrtag wolle beschließen:

  1. daß die ländlichen Wehren in dem Provinzialfeuerwehrverbandsvorstande für die Folge mehr als bisher vertreten sind.
  2. vorläufig mindestens 2 Kameraden, welche den ländlichen Kreisen angehören, in den Provinzialverbandsvorstand hinzuzuwählen. Antragsteller: Kreisfeuerwehrverbände Marienburg und Hildesheim

V. Der Provinzialfeuerwehrtag wolle beschließen, den Provinzialfeuerwehrtag so beizubehalten, wie er bis jetzt seit über 60 Jahren abgehalten worden ist. Antragsteller: Feuerlösch- und Rettungsverein Harburg - Wilhelmsburg I.

VI. Der Provinzialfeuerwehrtag wolle beschließen:

  1. einen jährlichen Betrag von 0,50 RM. pro Mitglied zu erheben
  2. die für 25- und 50jährige Mitgliedschaft vom Provinzialfeuerwehrverband zu verleihenden Ehrenzeichen unentgeltlich seitens des Vorstandes zu verleihen. Antragsteller: Die 6 Kompagnien der freiw. Feuerwehren zu Osnabrück.

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