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Insel Norderney

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Niedersächsischer Landesfeuerwehrtag 11. - 13.06.1954

Seit dem Jahre 1949 ist die Organisation des Feuerschutzes in einem besonderen Feuerschutzgesetz des Landes Niedersachsen testgelegt. Das jahrzehntelang angestrebte Ziel der gesetzlichen Verankerung des Feuerlöschwesens ist damit erreicht. Gemeinden und Kreise sind nunmehr die Träger des Feuerschutzes, während die Freiwilligen Feuerwehren als Einrichtungen der Gemeinden freiwillig die praktische Durchführung des Feuerschutzes übernehmen. Damit liegen Gesetzgebung und Technik des Feuerschutzes verantwortlich in den Händen der Landesregierung, die im Innenministerium in der Person des Landesbranddirektors Heimberg einen besonderen Inspekteur des Feuerlöschwesens besitzt.

Jedoch "Artikel und Paragraphen sind nie die Garanten gewesen, daß es nachher funktionierte", sagte der Herr Bundespräsident Prof. Heuss im vergangenen Jahre auf dem Deutschen Feuerwehrtag in Ulm, "mit denen kann man ja nicht löschen." Es muß erst der Mensch dazu kommen, der die Paragraphen mit Blut und Leben erfüllt, der nach diesem Gesetz zu leben und zu handeln bereit ist. Und auch noch "wichtiger als das Gerät ist der Mensch, der es handhabt; ihm muß unsere Fürsorge in erster Linie gelten." (Obrt. Isnenghi). Wir dürfen über dem notwendigen Paragraphenwerk und über der erforderlichen Technisierung unserer Wehren den Menschen nicht vergessen! Aus dieser Erkenntnis heraus gilt die Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen heute in erster Linie dem Menschen, dem freiwilligen Feuerwehrmann.


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