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Die Ernennungsurkunde
Im Jahre 1934 wurde der Begriff Einheitsfeuerwehrmann eingeführt. Bis dahin war man Feuerwehrmann und wurde beim Eintritt in die Wehr vom Wehrführer nach seinen Fähigkeiten zu einer der Abteilung wie: Steiger, Minimax-Truppe oder Pumper usw. eingeteilt. Nachdem die Feuerwehr Feuerlöschpolizei wurde, mußte der Landrat als oberste Behörde des Kreises Norden, die Beförderungen vornehmen. Mann war jetzt nicht mehr Feuerwehrmann, sondern Truppmann. Siehe die Ernennungsurkunde von Michel Visser.