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Löschgruppen 1884 - 1945

Feuerlöschpolizei - Feuerschutzpolizei

UniformMit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten 1933 wurden Vereine und viele Einrichtungen gleichgeschaltet. Davon waren auch die Feuerwehren betroffen. Das preußische "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 15. Dezember 1933 unterstellte die Berufsfeuerwehren, freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der Ortspolizeiverwaltung und den Polizeiaufsichtsbehörden. Die Feuerwehren wurden in Feuerlöschpolizei umbenannt und die Dienstgrade denen der Polizei angepasst. Obwohl das Gesetz die Bezeichnung "Feuerlöschpolizei" nicht verwendete, etablierte sie sich als neue Bezeichnung für die Feuerwehren.

UniformIn Ergänzung zum preußischen Gesetz über das Feuerlöschwesen erließ das RMdl am 12.1.1936 einen Erlass, der die nichtpreußischen Länder aufforderte, sich der preußischen Neuordnung des Feuerlöschwesens anzuschließen und auch die Feuerwehren ihres Zuständigkeitsbereich den örtlichen Polizeibehörden zu unterstellen.

Nachdem 1937 daran gedacht worden war, die Freiwilligen Feuerwehren als "Feuerwehrstürme" in die SA zu übernehmen, wurden sie am 23. November 1938 mit dem für das gesamte Reich gültigen Gesetz über das Feuericschwesen als technische Polizeitruppe der Zuständigkeit des Reichsministers des Innern unterstellt. Damit unterstanden sie der Befehlsgewalt des Reichsführers der SS und des Chefs der deutschen Polizei. Für die Berufsfeuerwehren galt ab sofort die Bezeichnung "Feuerschutzpolizei" (FSchP), die freiwilligen Feuerwehren erhielten den Status einer Hilfstruppe der Ordnungspolizei. Äußerlich sichtbares Zeichen des politischen Wandels war der Wechsel der Farhrzeuganstriche von feuerwehrrot auf das Tannengrün der Polizei.

Damit hatte das nationalsozialistische Regime die Feuerwehren endgültig in seinen Macht- und Ordnungsapparat einverleibt. Die alten Werte der Feuerwehren - Kameradschaft und Hilfsbereitschaft- mussten sich jetzt den politischen Zielen Hitlers unterordnen.

Die kriegsvorbereitenden Zielsetzungen, die das RMdI mit dieser Neuordnung des Feuerlöschwesens verband, brachte die Präambel des Gesetzes (siehe oben) zum Ausdruck. Darin hieß es: "die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesens vor allem für den Luftschutz erfordert, dass schon eine friedensmäßige Organisation herauf abgestellt wird. Hierzu ist nötig die Schaffung einer straff organisierten, vom Führungsprinzip geleiteten, reichseinheitlich gestalteten, von geschulten Kräften geführte Polizeitruppe (Hilfspolizeitruppe) unter staatlicher Aufsicht".

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