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Georg Kampfer: Akte Strobach - Geistlicher wird mit einem Strick um den Hals gefunden
Folgerichtig brachten nun zwei Insulaner "im Nahmen der übrigen Einwohner" eine Petition an Fürst Georg Albrecht auf den Weg, und zwar mit der Bitte, bei der Beerdigung nicht mitwirken zu müssen. So heißt es in der Eingabe, es sei ihnen vom Amt Berum befohlen worden, "…den entseelten Cörper des dort gewesenen Predigers Strobach erlich zur Erden zu bringen". Es sei aber inzwischen bekannt, "…daß derselbe sich erhenket hätte. Und daher erachten wir uns nicht verpflichtet, den Cörper zu beerdigen. Allermaßen die Eyländer sich mit der Schifffarth ernehren, und solche nach anderen Ländern treiben, auch daher besorgen müßen, daß ihnen solche Beerdigung eines Mannes, der an sich selbst Hand geleget und sich selbst des Lebens auff eine solche schändliche Weyse beraubet, als etwas unehrliches vorgerücket (10), und sie dadurch in allerhand Unglück und Verlust ihrer Nahrung (11) gebracht" würden.
Doch nicht nur die geschäftsschädigenden Folgen einer Beerdigung befürchteten die Insulaner, sie wussten auch einen Ausweg aus der misslichen Situation, indem sie darauf hinwiesen, dass der Schwiegervater des Verstorbenen doch zurzeit auf der Insel sei und es deshalb "…gar leicht in die Wege zu richten, daß der Cörper in der Stille bey Seite gebracht würde". Pastor Voigting indes hatte nicht nur den Sarg auf die Insel gebracht, sondern auch Anweisungen aus Berumund Aurich im Gepäck, denen zufolge die Leiche zu entkleiden, zu untersuchen und anschließend den Anverwandten zur Bestattung zu übergeben sei. Vogt Husius rief zwischen 5 und 6 Uhr die Insulaner in seinem Haus zusammen und verkündigte ihnen in Gegenwart von Voigting, Schmid und Siemens, was man von ihnen erwartete. Die Reaktion: Rebellion. Husius berichtet: "Als ich, der Vogt, aber die hochfürstl. gnädigste Resolution kaum verlesen hatte, antworteten einige von den Anwesenden und unter ihnen benamtlich Johann Klühn, gestalt Sie sich diesem widersetzen müßten. Als aber ich, der Vogt, darauf ermahnet, stille zu seynunderst ordentlich anzuhören, auch solchemnegst (12) bescheidentlich zu antworten hätten, so hat inzwischen der Pastor Voigting (…) den Notarium ersuchet, vorgemeldete Worte des Johann Klühns adnotam (13) zu nehmen."
Als Husius seine Insulaner dann fragte, wer bereit wäre, den Sarg vom Wagen zu heben und die Leiche zu entkleiden, entstand ein Tumult. Die Anwesenden riefen, "solches könten sie nicht thun", und Johann Klühn bekräftigte, dass es ihm "nicht zugemuthet werden könnte, die Hände an einen Mißethäter zu legen". Klühn wurde daraufhin von Husius "mit Worten bestrafet" und "abermahls jedermann zum Stillschweigen ermahnet". Doch trotz des Zuredens des Vogts fand sich niemand bereit, Sarg oder Leiche zu berühren.
(10) vorgeworfen
(11) Broterwerb
(12) dann, anschließend
(13) zu den Akten