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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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12. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 16.03. - 29.06.2013)
Georg Kampfer hat den Fall Husius unter die Lupe genommen.

So fand sich der Norderneyer Kirchverwalter Hancke Remmers in einem Auricher Gefängnis wieder, zusammen übrigens mit dem zweiten Norderneyer Kirchverwalter Siebelt Frerichs, der gleichfalls wegen einer Anzeige des Vogtes einsaß. In ihrer Not schrieben die beiden einen ergreifenden Brief:

"Duchlauchtigster Fürst, gnädigster Fürst und Herr. Nachdem wir (...) arme Unterthanen von dem Eylande Norderney schon einige Tage alhier gewisser Ursachen halber, worüber wir von unserem Voigt Joh. Husius angeklaget sind, in der Wache in Arrest gesessen, und dero wegen in zehn Gulden Brüche jeder ist condemnieret (verurteilt) worden, so wir sogleich bezahlen sollen, welches aber unmöglich geschehen kann, weil wir nichts bey uns haben, und fast alhier umkommen müssen.

Wann nun wegen Erlaßung der Brüche keine Gnade zu hoffen (ist), so bitten wir unterthänigst und umb Gottes Willen uns nur unseres Arrestes auß Gnaden wieder zu erlassen und eine gewisse Zeit zur Bezahlung obgedachter Brüche anzusetzen, alß dann wollen wir das Wenige, was wir noch haben, verkauffen und dieselben bezahlen, denn wir nichts haben als eine Kuh und ein wenig Fischergeräthschaft, womit wir uns ernähren müssen. Wen das weg ist, müssen wir unser bisgen Brod bey den Thüren suchen (betteln), welches wir alsdan unsern Voigt zu danken haben, der uns in dies Unglück wieder beßer Wißen und Gewissen gestürzet hat, worüber wir mit unserer Kinder Ach und Weh schreyben wollen, denen er das bißgen Brod durch diese Gelegenheit gäntzlich entziehet, der Hoffnung leben, dass Gott der Allerhöchste solches nicht unbelohnet laßen, sondern ihm schon zu seiner Zeit seinen Lohn wieder geben wird, auf solche Weise wir uns als Sclaven tractieren (behandeln) laßen müßen.

Wir bitten aber Eure Hochfürstliche Durchlaucht nochmahls unterthänigst und umb Gottes Willen, weil wir nichts zu leben haben, auch unsere Kinder zu Hause Noth leiden, weil wir nichts verdienen und itzo die beste Zeit ist zu fischen, wovon wir leben müssen, uns doch unsers Arrests aus Gnaden wieder zu erlaßen und eine gewiße Zeit zu setzen, alß dan wir die Brüche bezahlen wollen..."

Die beiden Sünder unterzeichneten den Brief namentlich mit der Floskel "Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht unterthänigst gehorsamste Unterthanen".

Die Hochfürstliche Durchlaucht war gerührt und ließ am 12. Juni 1719 Gnade vor Recht walten. Die beiden Fischer wurden entlassen und ihre Geldstrafe ermäßigt.


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