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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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7. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 08.02. - 03.05.2014)
Georg Kampfer: Akte Tromp - Ein Vogt zwischen Himmel und Hölle.

Noch während man in Aurich mit der Bearbeitung der Eingabe des Vogts beschäftigt war, griff sein Kontrahent Poppen wieder zur Feder. Am 13. August berichtt er seinem "Durchlauchtigstem Fürst", dass der Vogt bereits bei einer Strandung im Jahr zuvor "den Eyländern gesaget: sie könten wol etwas vom Strande wegnehmen. Sie bräuchten es aber ihn nicht sehen zu lassen." Sodann benennt er eine Reihe von Insulanern, die bezeugen können, dass im Mai große Mengen von Tabak unterschlagen worden seien und berichtet, dass Johann Jacobs und Hinrich Heeren sich am Strande wegen des Tabaks geschlagen hätten und dass später im Haus des Vogts zwei weitere Insulaner wegen des Tabaks aneinander geraten seien.

Dieses Schreiben war jedoch nur der Prolog zu einer achtseitigen Eingabe, mit der Poppen bereits zwei Tage später seine Beschwerden in einer Liste von 17 Anklagepunkten zusammenfasst, ergänzt und Zeugen benennt. Dabei scheute er sich allerdings nicht, auch diffuse Gerüchte über den Vogt zu kolportieren. So habe Poppen von einem fremden Schiffer gehört, dass Tromps Knecht von anderen Schiffern gehört habe, dass Tromp auch früher schon Diebstähle begangen habe. Auch die eheliche Treue des Vogts zweifelt der Pastor an. Dem Vernehmen nach habe die inzwischen verstorbene Frau des Vogts einer Bekannten in Hage geklagt, dass sie ihren Mann "bey der Magd in einer unzüchtigen That angetroffen". Immerhin räumt der Pastor ein, dass er wohl nicht in der Lage sei, "hinlänglich zu beweisen, daß er mit der Magd Ehebruch begangen". Der Pastor schließt seine Eingabe mit dem Wunsch, "dem Vogt möge nun endlich widerfahren, was er verdiene, und unterzeichnet als unterthänigst: gehorsamster Knecht und unermüdeter Fürbitter bey Gott, Onno Wilhelm Poppen."

Wenige Tage später erfuhr Poppen jedoch, dass der Vogt sich über ihn beschwert hatte, fürchtete nun, von der Rolle des Klägers plötzlich in die des Angeklagten zu geraten, und unterstellte dem Vogt in einer Eingabe vom 9. September eine Reihe finsterer Motive und Machenschaften. So solle der Vogt, "wie das Ge rüchte gehet, angefangen haben, ehe und bevor seine Excesse untersuchet und gestrafet sind, Beschwerden wieder mich zu fingieren. Er thut allethalben einen Versuch, wie er die Untersuchung seiner Laster und Vergehungen zurück halten möge." Demnach seien die Beschwerden des Vogts nur ein Versuch, vom eigenen Fehlverhalten abzulenken. "Er hat bisweilen versucht, sich mit mir zu vertragen, nicht weil es ihm leid gewesen, daß er mir alles gebrannte Hertzleid gemachet, mich auf der Bierbanke blamiert, öffentlich ausgelachet und auf alle Weise beschimpfet hat, sondern weil er besorget oder gehöret hat, daß ich ihn verklaget. Was nun seine etwa wieder mich geführten Beschwerden betrifft, so ist leichtlich zu errathen, was dieselben zu Weg bringen sollen, nemlich daß seine Laster nicht untersuchet werden." Nicht nur für die Verständigungsbereitschaft des Vogts und dessen Beschwerden hatte Poppen eine schlüssige Erklärung, sondern auch für den großen Rückhalt desVogts unter den Insulanern, denn er schreibt, "daß der Vogt einige Insulaner bey sich gehabt, die einen guten Rausch haben trinken und hernach etwas, so ihnen vielleicht nach dieser Stunde unbekannt ist, unterzeichnen müssen..." Und so kommt Poppen schließlich zu dem Schluss, "daß ein Mensch, der wegen Dieberey, Ehebruch und anderen Stücken berüchtiget und derselben meistentheils überführet ist, nicht im Stande sey", ihn zu verklagen.

Es scheint, dass Ihre Hochfürstliche Durchlaucht Carl Edzard nun langsam genug hatte von der Norderneyer Fehde Pastor gegen Vogt, Kirche gegen Welt. Die beiden Kontrahenten wurden am 14. September 1735 nach Aurich bestellt und dazu verdonnert, sich künftig zu vertragen.

Das Protokoll der entsprechenden Vereinbarung lautet: "Dem erschienenen Vogt Tromp wird vorgestellet, ob er seines Orthes geneigt wäre, sich mit dem Pastore Poppen solchergestalt zu versöhnen, daß künftighin alle Verspottungen des Amtes und der Person des Predigers unterblieben, jedoch die Beschuldigungen wegen seinen Vogts Bedienungen weiter untersuchet würden. Der Vogt erklehret sich, den Pastore um Verzeihung zu bitten, wiewohl er sich keinen Beleidigungen schuldig wiße, sondern der Pastor unglaubwürdigen Leuten zu leicht glaubete. Vielmehr beschimpfe der Pastor ihn öffentlich von der Cantzel und habe ihn einen Porecelain-Dieb geheißen. Der Pastor Poppen erklehrte sich ebenmäßig zur Versöhnung, wiewohl er Beweiß von glaubwürdigen Leuten hätte.

Hierauff ist datis afrinca dextris die Versöhnung zwischen dem Prediger und dem Vogt bestätigt worden und jedweder besonders ermahnet, seines Orthes solcher Angelobung nachzukommen und dieselbe in die würkliche Erfüllung zu bringen."

Wenngleich der Konflikt nun offiziell beigelegt war, dauerte er auf der Insel doch weiter an - zu verschieden waren die Lebenswelten der beiden Männer - und trug schließlich dazu bei, dass der Pastor 1748 Norderney verließ. Doch zunächst hatten beide Männer wieder mehr Zeit, um sich ihren eigentlichen Amtsgeschäften zu widmen.


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